Hilfe bei Erklärungen zur Grundsteuer vom Fachmann aus der Umgebung von Neubrandenburg

Die Grundsteuer betrifft vorrangig all diejenigen, die ein Grundstück ihr Eigentum nennen dürfen. Für dieses Grundstück ist die jeweilige Grundsteuer zu entrichten, die von mehreren Faktoren abhängig ist. Einerseits wird für die Grundsteuer der sogenannte Bodenrichtwert herangezogen. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, welchen Wert das Grundstück besitzt. Darüber hinaus ist eine durchschnittliche Nettokaltmiete heranzuziehen, die sich aus Durchschnittswerten der Umgebung berechnet. Weiterhin wird die sogenannte Steuermesszahl für die Berechnung benötigt. Der wesentliche Faktor, der die Höhe der Grundsteuer letztendlich bestimmt, ist der Hebesatz, den die Kommunen selbst festlegen dürfen. Daher ergeben sich in verschiedenen Kommunen teilweise große Unterschiede bei der Höhe der zu entrichteten Grundsteuer. Die mithilfe dieser Werte berechnete Grundsteuer wird von den Kommunen jährlich von allen Grundstückseigentümern erhoben. Mieter müssen sie vordergründig nicht zahlen, jedoch legen die Vermieter die Grundsteuer, die sie für das Objekt zahlen müssen, auf dem Weg der Betriebskostenabrechnung auf die einzelnen Mieter um.

Die Grundsteuererklärung sollte nicht leichtfertig selbst abgegeben werden

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer reformiert werden muss, da zu ihrer Berechnung seit Jahren Einheitswerte aus den Jahren 1964 herangezogen werden. In ostdeutschen Bundesländern beruhen die Einheitswerte sogar auf Berechnungen aus dem Jahr 1935. Daher muss die Berechnungsgrundlage verändert werden. Die neue Grundsteuer wird erstmalig 2025 erhoben. Jedoch sind alle Grundstückseigentümer aufgerufen, bis zum Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Erklärung kann für Laien durchaus undurchsichtig sein, da man viele Werte selbst ermitteln muss oder bei der zuständigen Kommune zu erfragen hat. Zudem werden detaillierte Angaben zum Grundstück benötigt. Daher bietet die Jörg Stromberg Steuerkanzlei allen Grundstückseigentümern aus der Umgebung von Neubrandenburg Hilfe bei Erklärungen zur Grundsteuer an. Wer also die Formulare zur Grundsteuererklärung nicht selbst ausfüllen möchte, da er Angst davor hat, falsche Angaben zu machen und am Ende ungerechtfertigt mehr Steuern zahlen zu müssen, wendet sich vertrauensvoll an die Jörg Stromberg Steuerkanzlei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Vorbereitung auf den Termin in der Jörg Stromberg Steuerkanzlei suchen die Grundstückseigentümer in der Umgebung von Neubrandenburg am besten alle Unterlagen zusammen, die sie über ihr Grundstück besitzen. Zunächst sollte man alte Grundsteuerbescheide mitbringen, zudem sind Baupläne hilfreich oder gar alte Gutachten, sofern vorhanden, die Auskunft über die Größe des Grundstücks geben. Haben sich die Grundstückseigentümer bereits bei ihrer Kommune über Hebesätze oder neue Bodenrichtwerte informiert, ist das zusätzlich hilfreich.